Back in Time Convention

22.-23. JUNI 2019 - TURBINENHALLE OBERHAUSEN <

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back in time - AGB

Back In Time Convention

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Back In Time Convention

 

1. Veranstalter

2. Vertragsschluss / Einbeziehung

3. Durchführung

4. Programmänderung / Sprache

5. Zutritt

6. Verbotene Gegenstände

7. Cosplay und Accessoire-Regeln

8. Hausrecht und Verhalten auf der Veranstaltung

9. Audiovisuelle Aufzeichnungen

10. Haftung

11. Sonstiges

 

1. Veranstalter

Back In Time Convention

Eventmanagement Hartz

Sülzgürtel 59

50937 Köln

 

Tel: 01781445007

Email: info@backintime.events

 

2. Vertragsschluss / Einbeziehung

a. Bestellungen von Eintrittskarten stellen lediglich ein Angebot auf den Abschluss eines Veranstaltungsbesuchsvertrages dar. Ein solcher kommt erst mit der Annahme des Angebots durch den Veranstalter unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) zustande, die der Veranstalter innerhalb von längstens 5 Tagen nach der Bestellung durch Zusendung einer Bestellbestätigung gegenüber dem Kartenbesteller (nachfolgend „Besucher“ genannt) erklären kann. Der Besucher ist mit der Geltung der AGB einverstanden.

b. Der Veranstalter behält sich vor, Bestellungen ohne  Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Besteller innerhalb von 5 Tagen nach der Bestellung mitgeteilt.

c. Der Bestellprozess beginnt, indem der Kunde eine Eintrittskarte auf der Seite „Tickets“ in den virtuellen Warenkorb legt. Hierzu muss der Kunde auf die ausgewählte Karte klicken. Hiernach wird der Warenkorb mit der darin enthaltenen Eintrittskarte angezeigt. Der Kunde kann den Einkauf über das Anklicken des Buttons „Einkauf fortsetzen“ fortsetzen. Mit dem Anklicken des Buttons „Zur Kasse“ gelangt der Kunde im nächsten Bestellschritt zu einer Übersicht über seine Bestellung. Seine Eingabe kann der Kunde hier korrigieren, indem er die Anzahl der Tickets ändert oder den Warenkorb durch das Anklicken des Buttons „Warenkorb leeren“ leert. Nach dem Anklicken des Buttons „Kasse“ gelangt der Kunde zur Eingabe seiner persönlichen Angaben inkl. der Lieferadresse. Unterhalb den Angaben findet der Kunde eine Leiste mit den Bestellschritten. Der Kunde kann durch die Betätigung des jeweils hinterlegten Links zu den einzelnen Bestellschritten springen und gegebenenfalls seine Angaben berichtigen. Dies gilt auch für die Bestellübersicht in letzten Punkt „Bestellung aufgeben“. Hier hat der Kunde zudem die Möglichkeit über die Button „ändern“ seine diesbezüglichen Angaben zu ändern. Mit Betätigung des Buttons „Kaufen“ gibt der Kunde seine verbindliche Bestellung für die Eintrittskarten ab.

d. Der Kaufpreis zuzüglich der Lieferkosten ist innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der Bestellbestätigung durch den Veranstalter nach Ziffer 2.a vollständig zur Zahlung fällig. Der Kaufpreis zuzüglich der Lieferkosten ist durch Überweisung auf das in den „Zahlungsdaten“ angegebene Konto zu überweisen. Etwaige Rückerstattungen des Kaufpreises gegebenenfalls zzgl. der Lieferkosten erfolgen auf das Konto, von dem der Kaufpreis an den Veranstalter überwiesen worden ist. Geht der Kaufpreis zuzüglich der Lieferkosten nicht fristgemäß bei dem Veranstalter ein, Behält sich der Veranstalter vor, von dem Vertrag zurückzutreten bzw. seine sonstigen gesetzlichen Ansprüche wegen des Verzuges des Kunden geltend zu machen.

e. Die Lieferung der Eintrittskarten erfolgt per Post innerhalb von 10 Tagen, nachdem der vollständige Kaufpreis zuzüglich der Lieferkosten auf dem angegebenen Konto des Veranstalters eingegangen ist.

f. Für die bestellten Eintrittskarten besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

g. Die Eintrittskarten berechtigen zum Eintritt an den auf dem Ticket angegebenen Tagen, sofern dies nachfolgend in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt ist.

h. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss nicht gespeichert und ist daher für den Kunden nicht mehr zugänglich.

i. Für den Vertragsschluss steht nur Deutsch als Sprache zur Verfügung.

b. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet.

 

3. Durchführung

a. Das Back In Time Convention (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) findet in der Turbinenhalle Oberhausen, Im Lipperfeld 23, 46047 Oberhausen statt (nachfolgend „Veranstaltungsgelände“ genannt). Die AGB gelten für das gesamte Veranstaltungsgelände sowie für dessen Zuwegungen auf dem Gelände der Turbinenhalle.

b. Bei Verlust von Eintrittskarten erfolgt kein Ersatz. Tageskarten verlieren mit dem Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.

 

4. Programmänderung / Sprache

a. Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen im angekündigten Programm vorzunehmen. Bei unwesentlichen Änderungen sind Ansprüche des Besuchers ausgeschlossen.

b. Das Erscheinen eines angekündigten Gaststars wird ausdrücklich nicht zugesichert. Erscheint ein Stargast nicht und ist dies nicht vom Veranstalter zu vertreten, sind Ansprüche von Besuchern, die eine entsprechende Autogramm- und/oder Fotoshootkarte erworben haben, auf eine Rückerstattung des Kartenpreises beschränkt. In Bezug auf Besucher, die eine Eintrittskarte für die Veranstaltung (inkl. Silber-/Gold-/Platin-VIP Ticket) nicht aber zusätzlich eine gesonderte Autogramm- und/oder Fotoshootkarte für den ausgebliebenen Gaststar erworben haben, gilt das Ausbleiben des Gaststars als unwesentliche Änderung im Sinne von Ziffer 4 a).

c. Der Veranstalter weist darauf hin, dass das Programm auf Englischer Sprache stattfinden kann. Übersetzungen werden in diesem Fall nicht bereitgestellt. Ansprüche von Besuchern, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, sind basierend hierauf ausgeschlossen.

 

5. Zutritt

a. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet, die bei der Einlasskontrolle von dem Besucher gegenüber dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen ist. Das Aufsichtspersonal ist an entsprechenden Ausweisen zu erkennen.

b. Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Für Kinder bis einschließlich 12 Jahren ist der Eintritt frei. Personensorgeberechtigte Person ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 JuSchG). Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).

c. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

d. Der Veranstalter hat das Recht, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweigern, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher ist insbesondere aber nicht abschließend gegeben, wenn

der Besucher gegen ein bestehendes Hausverbot verstößt;

der Besucher Gegenstände mit sich führt, die nach Ziffer 6 dieser AGB auf dem Veranstaltungsgelände verboten sind;

wenn ein Besucher offensichtlich Alkohol oder Drogen konsumiert hat;

sich der Besucher gewaltbereit zeigt;

eine radikal/menschenverachtende Gesinnung des Besuchers offen zu Tage tritt.

e. Der Zutritt für Hunde – ausgenommen Blindenhunde – und andere Haustiere zum Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.

 

6. Verbotene Gegenstände

a. Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden:

verbotene Waffen, Anscheinswaffen, gefährliche Gegenstände, gefährliche Accessoires, wie insbesondere:

echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen);

echte Munition;

Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.);

Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser);

Schlagringe, Totschläger, Stahlruten;

Würgewaffen (z.B. Nunchakus);

Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen ( z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art);

Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall oder Holz;

Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw.;

Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Bambusschwerter, Lanzen etc.);

Pfeile aller Art, unabhängig vom Material;

Reitgerten über 1m Länge, Handpeitschen aller Art.

b. Das Aufsichtspersonal ist befugt, bei der Einlasskontrolle oder auch während der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine Taschen bzw. Leibesvisitation vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Besucher keine verbotenen Gegenstände mit sich führt.

c. Sollten verbotene Gegenstände mitgeführt werden, müssen diese gegen Gebühr an der Garderobe abgegeben werden. Dem Veranstalter stehen ferner die Rechte nach Ziffer 8 c) zu.

 

7. Cosplay und Accessoire-Regeln

a. Folgende Gegenstände dürfen auf der Veranstaltung getragen werden, sofern sie Teil einer Kostümierung sind:

Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe und Weichplastik;

LARP-Waffen (Live Action Role Play aus Schaumstoff oder Latex mit Stabilisationskern);

Waffenimitate und Stäbe aus einer Kombination Holz/Pappe/Plastik/Weichmaterial, wenn der Holzanteil nicht überwiegt;

Bögen und Köcher (nicht funktionsfähig) und Pfeile ohne Spitze.

Dabei gilt aber, dass die vorstehenden Gegenstände eine Länge von 1,5 m nicht überschreiten dürfen.

b. Hinsichtlich Kostüm-Accessoires gelten die folgenden Regeln:

Stacheln von Hals-/Armbändern: dürfen nicht länger als 5 cm sein, nicht aus Metall, müssen stumpf sein;

Ketten aus Holz oder Kunststoff müssen eindeutig zur Kleidung gehören;

Ketten aus Metall müssen am Kostüm befestigt sein und dürfen nicht lose mit sich getragen werden;

Keine scharfen Ecken und Kanten an der Kleidung.

Gegenstände/Accessoires, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten als verbotenen Gegenständen im Sinne von Ziffer 6.

 

8. Hausrecht und Verhalten auf der Veranstaltung

a. Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände wird vom Veranstalter, seinem Aufsichtspersonal und vom Aufsichtspersonal der Turbinenhalle – Konzert, Discotheken & Event GmbH ausgeübt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

b. Auf dem Veranstaltungsgelände sind dem Besucher die nachfolgenden Verhaltensweisen untersagt:

verbotene Gegenstände gemäß Ziffer 6 mit sich zu führen;

Straftaten zu begehen, insbesondere körperliche Gewalt gegen andere Besucher, das Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben oder mit körperlicher Gewalt zu drohen;

den Ablauf der Veranstaltung, insbesondere der Autogramm- oder Fotosessions, nachhaltig zu stören, sei es durch körperliche Einwirkung, Rufen, Gestikulieren, Hochhalten von Bannern etc.;

jegliche Formen von Vandalismus oder mutwilliger Beschädigungen von Gegenständen oder Einrichtungen;

das Betreten von nicht für Besucher freigegebenen Bereichen und Räumen, also insbesondere Bühnen- und Backstagebereiche;

der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände außerhalb der Öffnungszeiten;

ohne Einwilligung des Veranstalters Waren- bzw. Dienstleistungen jedweder Art anzubieten bzw. hierfür zu werben (inkl. Speisen und Getränke), gleichgültig in welcher Form dies geschieht; untersagt ist ferner jede Art von Werbung für politische/religiöse/weltanschauliche Gruppierungen oder Vereinigungen;

die Plakatierung an Zäunen, Mauern, Masten und Bäumen auf dem gesamten Gelände der Westfalenhallen;

Feuerlöschgeräte, Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler, Heiz- und Lüftungsanlagen sowie alle Hinweisschilder auf derartige Einrichtungen dürfen von ihrem Standplatz nicht entfernt, zugehängt oder zugestellt werden;

Inbetriebnahme von elektrischen Wärmegeräten und/oder offenem Feuer.

c. Bei einem Verstoß gegen das Unterlassen einer oder mehrerer der vorstehend aufgezählten Verhaltensweisen ist der Veranstalter und/oder das Aufsichtspersonal der Turbinenhalle – Konzert, Discotheken & Event GmbH berechtigt, den Besucher des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.

 

9. Audiovisuelle Aufzeichnungen

a. Besucher sind grundsätzlich befugt, auf der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen anzufertigen. Von dieser Erlaubnis ausgenommen sind Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche, die von dem Veranstalter entsprechend gekennzeichnet sind. Dies kann insbesondere für das Erscheinen eines Gaststars gelten. In Bezug auf diese Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche ist die Anfertigung jeglicher Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen strikt untersagt. Bei einem Verstoß ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.

b. Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen von Besuchern anzufertigen und diese Aufnahmen in jeder Form zeitlich und örtlich unbeschränkt zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich zugänglich zu machen, vorzuführen, zu senden und/oder auf Bild- oder Tonträgern wiederzugeben. Insbesondere gilt dies zur Berichterstattung über die Veranstaltung und für Werbezwecken für die Veranstaltung und/oder den Veranstalter. Eine Vergütung erhält der Besucher hierfür nicht. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden. Die vorstehenden Rechte gelten nicht in Bezug auf Kinder und Jugendliche. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf eine Nutzung von Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen, durch die im Einzelfall ein berechtigtes Interesse des Besuchers verletzt wird.

 

10. Haftung

a. Die Haftung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Besuchers, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistigem Verschweigen von Mängeln, Verletzung einer Garantie und wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Veranstalter für jedes Verschulden. Dies gilt auch in Bezug auf die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Die Haftung im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

b. Für eingebrachte Gegenstände des Besuchers haftet der Veranstalter nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 10 a.

 

11. Sonstiges

a. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die sich aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen; hierüber wird der Veranstalter den Besucher informieren. In einem solchen Fall steht dem Besucher innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Vertragsübertragung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

b. Hat der Besucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters.

c. Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

 

Hamburg, den 22.09.2015

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22.-23. JUNI 2019

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